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Ab 2014 werden neue Domain-Endungen in grosser Zahl lanciert. Für Markeninhaber ergibt sich die Möglichkeit einer breiteren Präsenz im Internet. Gleichzeitig kann sich der Aufwand zur Überwachung und Verteidigung des eigenen Rechts vergrössern.

Die für die Vergabe von Namen und Adressen im Internet zuständige ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) erweitert derzeit das Angebot an generischen Top-Level-Domains (gTLDs). Eine Top-Level-Domain ist die Endung eines Domainnamens. Bisher existieren beispielsweise die länderspezifischen Endungen „.us“, „.ch“ oder „.li“, die bekannten generischen Endungen „.com“, „.net“, „.org“ aber auch „.biz“ oder „.info“.

Zwischen Januar und April 2012 konnten bei der ICANN Bewerbungen für neue gTLDs eingereicht werden. Insgesamt gingen 1930 Bewerbungen ein, wie z. B. für „.zuerich“, „.blog“, „.web“ oder „.shop“. Die ICANN ist im Begriffe, diese Bewerbungen zu prüfen und wird die neuen gTLDs nach deren Zulassung gestaffelt einführen. Verwaltet werden die neuen gTLDs letztlich von den Anmeldern selbst. Einige der neuen gTLDs stehen der Öffentlichkeit zur Registrierung zur Verfügung. Andere gTLDs betreffen dagegen bestehende Marken, wie etwa „.apple“ oder „.google“ und bleiben dem jeweiligen Anmelder vorbehalten.

Für Markeninhaber eröffnet sich die Möglichkeit, im Internet eine breitere Präsenz aufzubauen oder Top-Level-Domains zu verwenden, welche zu ihrer Ware oder Dienstleistung passen. In diesem Zusammenhang kann sich jedoch auch der Registrierungs- und Verteidigungsaufwand erhöhen, denn ein Zeichen kann bei dieser Vielzahl an neuen gTLDs registriert werden. Während es bisher ausreichend war, seine Marke bzw. sein Zeichen bei den 5 bis 10 wichtigsten Top-Level-Domains zu registrieren, erscheint dies bei den wohl über 1000 neuen gTLDs als überaus aufwendig. Markeninhaber müssen Verstösse gegen ihr Schutzrecht überwachen und gegebenenfalls dagegen vorgehen.

Die ICANN bietet mit dem Trademark Clearinghouse (TMCH) einen Dienst an, der trotz der grossen Anzahl an neuen gTLDs die Verteidigung von Markenrechten leichter ermöglichen soll. In einem zentralen Register kann die eigene Marke gegen Leistung einer jährlichen Gebühr angemeldet werden. Bei jeder Lancierung einer neuen gTLD erhalten die registrierten Markeninhaber die Möglichkeit, ihr Zeichen während einer sog. „Sunrise-Phase“ vorab für die betreffende gTLD zu beanspruchen. Auf die Sunrise-Phase folgt der sog. Trademark Claims Service. Einem Dritten, der versucht ein in der Datenbank registriertes Zeichen als Domain zu beanspruchen, wird eine Warnung angezeigt. Registriert ein Dritter das Zeichen trotz der Warnung, so wird der Markeninhaber darüber benachrichtigt, so dass er gegebenenfalls gegen die Registrierung vorgehen kann.

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