Der Patentanwalt dient als Ihre zentrale Anlaufstelle für den gewerblichen Rechtsschutz.

Der Patentanwalt berät seine Mandanten bezüglich Erfindungen, Designs, Marken, Know-how, Softwareschutz und Schutz von Pflanzensorten. Er übernimmt die Vertretung vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, dem Europäischen Patentamt und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Er betreut dabei die Anmelde- und Prüfungsverfahren vor den entsprechenden Behörden. Über seine weltweiten Kontakte zu ausländischen Beratern und Vertretern koordiniert er Anmelde- und Prüfungsverfahren im Ausland.

Zu seinen/ihren Haupttätigkeiten gehören:

  • Anmeldung aller Arten gewerblicher Schutzrechte im In- und Ausland,
  • Ausarbeitung von Gutachten, Einsprüchen, Nichtigkeitsklagen, Löschungsklagen, Widersprüchen sowie Einwendungen Dritter,
  • Verwaltung von Schutzrechten (Fristenüberwachung, Zahlung von Gebühren, usw.),
  • Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen und Vertretung bei Schutzrechtsangriffen (in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten),
  • Beurteilung von Schutzrechten Dritter und Kollisionsrisiken mit Schutzrechten Dritter,
  • Durchführung von Recherchen über den Stand der Technik,
  • Durchführung amtlicher Schutzrechtsübertragungen,
  • Patentrechtliche Beratung in Vertragssachen, insbesondere Lizenzverträge.