Das Streitbeilegungsverfahren für Domains mit den Ländercodes ".ch" und ".li" gliedert sich in zwei Verfahrensschritte. Anlässlich einer telefonischen Schlichtungsverhandlung suchen der Domainhalter und der betroffene Dritte zusammen mit dem Mediator eine abschliessende Lösung des Konflikts. Wird keine Lösung erzielt, kann der Dritte einen Expertenentscheid verlangen, sofern er dies zuvor beantragt hat. SWITCH vollstreckt den Entscheid des Experten nach Ablauf einer 20-tägigen Frist, sofern keine Zivilrechtsklage gegen den Dritten vom Halter anhängig gemacht wurde.Das Streitbeilegungsverfahren ist für Domain-Namen-Halter mit Top Level Domain Names .ch und .li zwingend, falls der Domain-Namen ab dem 1. März 2004 neu registriert bzw. das Abonnement ab 1. März 2004 erneuert wurde. Eine freiwillige Einlassung auf das Verfahren begründet ebenfalls die sachliche Zuständigkeit von SWITCH für das Streitbeilegungsverfahren. Die Entscheide werden auf den Webseiten der WIPO publiziert.