Einkünfte aus Patenten und vergleichbaren Rechten können auf kantonaler Ebene um bis zu 90% von der steuerbaren Gewinnsteuer abgezogen werden. Setzen Sie sich rechtzeitig mit dieser attraktiven Abzugsmöglichkeit auseinander!
Die Patentbox ist da! Die ab 2020 wirksame Steuerreform der Schweiz ermöglicht es den Kantonen, steuerlich wettbewerbsfähiger und innovationsfreundlicher zu werden, indem Unternehmen Steuervergünstigungen für Einkünfte aus Immaterialgüterrechten gewähren. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung zu fördern und Anreize für innovative Wertschöpfung zu schaffen.
Rentsch Partner und PwC helfen Ihnen gerne dabei, diese brandneue Gelegenheit optimal zu nutzen. Sprechen Sie mit uns, um herauszufinden, ob Sie sich für die neuen Abzugsmöglichkeiten qualifizieren und wie Sie die Patentbox nutzen können.
In der Zwischenzeit können Sie sich auf dieser Website über weitere Einzelheiten und das Optimierungspotential informieren.
In Kürze:
Die Schweizer Steuerreform und die neue Patentbox bieten vielzählige Möglichkeiten. Aber in solch neuem Gebiet ist es gut, einen fachkundigen Experten zu haben. Kontaktieren Sie uns, um Ihren nächsten Schritt zu besprechen.
Der Eintritt in die Patentbox ist jedoch mit einem "Einkaufsmechanismus" verbunden, bei welchem die qualifizierten F+E-Aufwendungen, die in den letzten 10 Jahren steuerwirksam abgezogen zu berücksichtigen sind. In den Kantonen Zug und Zürich können diese Einkaufskosten in den ersten fünf Jahren mit Abzügen aus der Patentbox verrechnet werden. In Basel werden die Einkaufskosten im ersten Jahr nur sehr gering mit 0.5% besteuert.
Die Steuerreform ist ab 2020 wirksam. Um bereits von Beginn weg von den neuen Abzugsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, sollten Sie ihre Eignung für die Patentbox sowie ihre Patentstrategie rasch möglichst überprüfen.
Reduktion der kantonalen Gewinnsteuerbelastung um bis zu 70% des steuerpflichtigen Gewinns.
Kanton | Patentbox-entlastung | F+E-Abzug | Max. Entlastungs-begrenzung | Effektiver Gewinnsteuersatz (nach Reform) | Effektiver Gewinnsteuersatz (vor Reform) |
---|---|---|---|---|---|
AG | 90% | 50% | 70% | 18,61% | 18,61% |
AI | 10% | 0% | 50% | 12,66% | 14,16% |
AR | 50% | 50% | 50% | 13,04% | 13,04% |
BE | 90% | 50% | 70% | 21,04% | 21,63% |
BL | 90% | 20% | 50% | 17,97% | 20,70% |
BS | 90% | 0% | 40% | 13,04% | 13,04% |
FR | 90% | 50% | 20% | 14,17% | 19,86% |
GE | 10% | 50% | 9% | 14% | 24,16% |
GL | 10% | 0% | 10% | 12,43% | 15,65% |
GR | 90% | 0% | 55% | 14,73% | 16,12% |
JU | 90% | 50% | 70% | 17% | 20,40% |
LU | 10% | 0% | 20/70% | 12,32% | 12,32% |
NE | 20% | 50% | 40% | 13,57% | 15,61% |
NW | 90% | 0% | 70% | 11,97% | 12,66% |
OW | 90% | 50% | 70% | 12,74% | 12,74% |
SG | 50% | 40% | 40% | 14,50% | 17,40% |
SH | 90% | 25% | 70% | 14,18% | 15,72% |
SO | 90% | 50% | 70% | 16,32% | 21,38% |
SZ | 90% | 50% | 70% | 14,13% | 15,02% |
TG | 40% | 30% | 50% | 13,40% | 16,43% |
TI | 90% | 50% | 70% | 19,21% | 20,55% |
UR | 30% | 0% | 50% | 12,64% | 14,92% |
VD | Offen | Offen | 50% | 14% | 14% |
VS | 90% | 50% | 34% | 16,98% | 21,57% |
ZG | 90% | 50% | 70% | 11,91% | 14,35% |
ZH | 90% | 50% | 70% | 18,19% | 21,15% |
Quelle: PwC, Stand 07. November 2019
Die Schweizer Steuerreform und die neue Patentbox bieten vielzählige Möglichkeiten. Aber in solch neuem Gebiet ist es gut, einen fachkundigen Experten zu haben. Kontaktieren Sie uns, um Ihren nächsten Schritt zu besprechen.
Die IP-Strategie leitet sich direkt aus der Unternehmensstrategie ab und ist zentral für den Schutz der Innovationen eines Unternehmens. Bis zur Einführung der STAF konnten mit dem Patentschutz im Wesentlichen drei Strategien verfolgt werden:
Für die Patentbox eignen sich sowohl Patente als auch sogenannte vergleichbare Rechte. Hierbei kann sowohl ein nationales Patent, beispielsweise ein Schweizer, deutsches oder amerikanisches Patent, eingebracht werden. Des Weiteren qualifizieren auch "kleine Patente", wie Gebrauchsmuster oder Gebrauchsmusterzertifikate.
Hieraus ergeben sich je nach IP Situation des betreffenden Unternehmens verschiedene strategische Überlegungen. Falls hinsichtlich der Patentbox Lücken im IP Portfolio identifiziert werden, ist die Einreichung einer Schweizer Patentanmeldung zu bevorzugen, da das Schweizer Patent nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft wird und damit eine rasche Erteilung innerhalb etwa eines Jahres erreicht werden kann. Im Gegensatz zu substantiell geprüften Patenten, wie dem Europäischen Patent, dem US-Patent oder dem deutschen Patent, kann das Unternehmen somit schnell in den Genuss steuerlicher Abzüge kommen.
Jede technische Lehre kann durch ein Patent geschützt werden, sofern sie neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Der Begriff "technische Lehre" ist in einem weiten Sinne zu verstehen. Neben den klassischen technischen Erfindungen aus den Bereichen Technik, Chemie und Biotechnologie kann Software entgegen der weit verbreiteten Meinung auch als sogenannte computerimplementierte Erfindung geschützt werden.
Die Schweizer Steuerreform und die neue Patentbox bieten vielzählige Möglichkeiten. Aber in solch neuem Gebiet ist es gut, einen fachkundigen Experten zu haben. Kontaktieren Sie uns, um Ihren nächsten Schritt zu besprechen.