Ab wann geniesst die Marke Schutz?

Der Markenschutz beginnt mit der Eintragung in das Markenregister, rückwirkend ab der Hinterlegung. Um eine Eintragung ins Markenregister zu erreichen, muss die Marke zunächst beim Institut für Geisitges Eigentum in Bern hinterlegt und durch das Insititut geprüft werden. Mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird die Marke ins Markenregister eingetragen. Nach der Eintragung ist aber auch ein Vorgehen gegen Drittmarken möglich, welche nach der Hinterlegung der eigenen Marke angemeldet worden sind (Hinterlegungspriorät).

Wie lange ist eine Marke geschützt?

Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab der Hinterlegung. Sie kann unbeschränkt alle zehn Jahre verlängert werden.

Was sind Gründe für eine Beendigung des Markenschutzes?

Die Marke kann entweder auf Antrag des Inhabers im Register gelöscht werden oder vom Zivilrichter für nichtig erklärt werden. Ein Markeninhaber kann auch gegen die Eintragung einer später angemeldeten ähnlichen oder identischen Marke beim Institut Widerspruch erheben und so versuchen, die angefochtene Marke löschen zu lassen.