Welche Rechte hat der Inhaber einer Marke?

Der Markeninhaber hat das ausschliessliche Recht, seine Marke für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Geschäftsverkehr und in der Werbung zu gebrauchen.

Was kann man gegen Markenverletzungen tun?

Wird eine identische oder ähnliche Marke durch einen Dritten zur Registrierung angemeldet, kann der Inhaber der älteren Marke innerhalb von drei Monaten ab der amtlichen Publikation in einem Widerspruchsverfahren die jüngere Marke löschen lassen. Sonstige Markenverletzungen sind bei den kantonalen Gerichten zu verfolgen. Darf ein Dritter meine Marke als Domainname registrieren? Das Markenrecht bietet grundsätzlich auch einen Schutz vor der Verwendung der Marke von Dritten durch eine Domainregistrierung. Als Inhaber einer Marke "Whoops", welche für Krawatten registriert ist, muss ich es mir daher nicht bieten lassen, dass ein Dritter etwa unter www.whoops.ch auf dem Web Schuhe anbietet und verkauft.

Was ist eine Schutzrechtsverwarnung (Abmahnung)?

Eine schriftliche Verwarnung (Abmahnung) dient dazu, den Verletzer eines Schutzrechts (Patent, Marke, Design, Urheberrecht) auf die Unrechtmässigkeit seines Verhaltens hinzuweisen. Nach Erhalt der Verwarnung wird der Verletzer bösgläubig und begeht alle künftigen Verletzungen schuldhaft, was zu einer Schadenersatzpflicht ab Kenntnis führen kann. Die Verwarnung muss in Bezug auf das Schutzrecht und die verletzenden Handlungen genau umschrieben sein. Weiss der Schutzrechtsinhaber um die Nichtigkeit seines Rechts (Patent, Urheberrecht, Design, Marke) oder hat er ernsthafte Zweifel an der Rechtsbeständigkeit, so kann eine Verwarnung zu einer Verletzung des Wettbewerbsrechts und Schadenersatzfolgen führen. In der Schweiz bildet eine Verwarnung nicht Voraussetzung für die Einreichung einer Verletzungsklage. Anerkennt der Beklagte jedoch den eingeklagten Anspruch unverzüglich nach der gerichtlichen Geltendmachung, so sind in der Regel die Prozesskosten durch den Kläger zu tragen. Um die rechtlichen Risiken einzuschränken, werden Verwarnungen in der Regel durch spezialisierte Anwaltsbüros vorbereitet.