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Verschiedene Staatsverträge, insbesondere das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und das Patent Cooperation Treaty (PCT), ermöglichen es, eine Erfindung auf verschiedenen Wegen patentieren zu lassen. Folgende Gesichtspunkte sollten bei der Festlegung der konkreten Patentanmeldestrategie beachtet werden:

  1. Vorhandene Patente auf dem massgeblichen Gebiet der Erfindung (Ergebnis einer Patentrecherche)
  2. Markt- und Konkurrenzsituation auf dem betreffenden Gebiet der Erfindung in technischer, kommerzieller und territorialer Hinsicht
  3. Festlegung der zu schützenden Aspekte der Erfindung (Verfahrens- und/oder Vorrichtungspatent)
  4. Entwicklungsstadium der Erfindung (liegt erst eine Idee oder bereits ein Prototyp vor?)
  5. Zur Verfügung stehende finanzielle Mittel
  6. Art der kommerziellen Verwertung des Patents (eigene Verwertung, Verkauf des erteilten Patents oder Lizenzvergabe)

All diese Punkte und weitere sollten sinnvollerweise zusammen mit einem Patentanwalt im Einzelnen erörtert werden.