"Erst anmelden, dann reden!" Dies ist der wichtigste Grundsatz bei Erfindungen. Schon manche Erfinder mussten dafür büssen, dass sie ihre Erfindungen voreilig an Messen in Form von Prototypen präsentierten, Prospekte druckten oder die neusten Erkenntnisse in einem Vortrag präsentierten, bevor die Erfindung beim zuständigen Amt hinterlegt worden war. Solche Vorveröffentlichungen sind neuheitsschädlich und verhindern ein rechtsbeständiges Patent.