28Feb2020

Das modernisierte Urheberrecht tritt am 1. April 2020 in Kraft

Am 1. April 2020 tritt die Revision des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Die Neuerungen betreffen die effizientere Bekämpfung der Internet-Piraterie, wie die Verpflichtung von Hosting-Providern, urheberrechtsverletzende Inhalte zu entfernen und dafür zu sorgen, dass sie entfernt bleiben (Pflicht zum "Stay down"). Erleichtert wird auch die Nutzung digitaler Inhalte zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung. Von dieser Neuerung erhofft man sich eine Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz. Öffentliche und öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Sammlungen und Archive dürfen inskünftig in Verzeichnissen kurze Auszüge der Werke in ihren Sammlungsbeständen wiedergeben. Die Gesetzesnovelle schafft zudem eine neue Werkkategorie, indem neu auch Fotografien geschützt werden, die keinen individuellen Charakter haben.

Für weitere Neuerungen und Einzelheiten der Gesetzesnovelle, siehe insbesondere:

https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/693.pdf
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/591.pdf