Zulässigkeit und Bedingungen für die Durchführungen von Tierversuchen zur Entwicklung eines Heilmittels sind im Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG, SR 455) geregelt. Dieses Gesetz zählt zu den strengsten Tierschutzgesetzen der Welt. Zur Anwendung kommt hier das so genannte «3 R - Konzept», welches Tierversuchen drei Zielsetzungen zur Vorgabe macht: wenn möglich sind Tierversuche durch alternative Untersuchungsmethoden zu ersetzten (replace), die Anzahl der Tierversuche auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren (reduce) und die Bedingungen der Tierversuche im Sinne des Tierschutzes zu verbessern (refine). Zusätzlich gilt das Kriterium der Würde eines Tiers welche zusätzlich zur TSchG in der Tierschutzverordnung (TSchV) geregelt ist.
Rentsch Partner AG, Bellerivestrasse 203, 8008 Zürich
Postal address: P.O. Box, 8034 Zürich, Switzerland
Tel. +41 44 225 70 70, Fax +41 44 225 70 80
Copyright © 1997-2021 Rentsch Partner AG
Die auf unseren Webseiten publizierten Inhalte unterstehen dem Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Nutzung außerhalb der Schranken des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Downloads, Ausdrucke und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Das Logo von Rentsch Partner AG ist markenrechtlich geschützt. Die auf unseren Webseiten publizierten Inhalte wurden sorgfältig erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann Rentsch Partner AG jedoch keinerlei Gewähr oder Haftung übernehmen. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine rechtliche Beratung.