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Nach Ablauf der Dauer des Patentschutzes können andere Fabrikanten ein Arzneimittel produzieren und kommerzialisieren. Diese Arzneimittel, die den Original-Wirkstoff eines vormals patentgeschützten Arzneimittels enthalten, nennt man Generika. Generika werden grundsätzlich preislich günstiger angeboten als das gleichwertige Original-Arzneimittel, da keine Entwicklungs- und Forschungskosten amortisiert werden müssen.