Erst recherchieren, dann registrieren!

Um kosten- und zeitintensive Markenstreitigkeiten sowie Fehlausgaben z.B. für Werbekonzepte oder Briefpapier zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Markenanmeldung eine Nachforschung nach ähnlichen oder identischen Marken durchzuführen. Mit der Recherche gelangt ein Hinterleger an die Information, die es ihm ermöglicht, Chancen und Risiken eines Zeichens abzuschätzen. Im Nachforschungsprotokoll wird allerdings nicht direkt zur rechtlichen Frage der Verwechselbarkeit mit Drittmarken Stellung bezogen. Es ist am Hinterleger, zu entscheiden, ob und welche Risiken er mit seiner Markenanmeldung eingehen will. Die Recherche hat ihre Hauptbedeutung nicht erst im Eintragungsverfahren, sondern bereits bei der Markenwahl. In dieser Phase kann ein Recherchenbericht als wertvoller Ideenfundus für die neue Markenkreation dienen. Nach erfolgter Markenregistrierung dient die Recherche ferner der Überwachung einer Marke. So ist es möglich, dass sich ein Markeninhaber vierteljährlich das Ergebnis einer Ähnlichkeits-Recherche zukommen lässt und sich periodisch einen Überblick über alle ähnlichen Markenzeichen in seiner Branche verschaffen kann.

(Mit freundlicher Genehmigung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum)