Domainnamen können gemäss den üblichen in der Markenprüfung geltenden Verfahrensregeln und Grundsätzen als Marken hinterlegt werden. Top Level Domainnames (TLD) wie .com, .org, .net oder .ch werden als nicht unterscheidungskräftig und somit als nicht schutzfähig betrachtet. Ebensowenig führt die Verbindung eines Begriffs des Gemeinguts mit einem Top Level Domain Name zur Schutzfähigkeit (Entscheid der eidgenössischen Rekurskommission für geistiges Eigentum, sic! 2000, 700 - INTERNET.COM / INTERNETCOM [fig.]).