IP- und Patentboxstrategie

Die IP-Strategie leitet sich direkt aus der Unternehmensstrategie ab und ist zentral für den Schutz der Innovationen eines Unternehmens. Bis zur Einführung der STAF konnten mit dem Patentschutz im Wesentlichen drei Strategien verfolgt werden:

  1. Offensiver Patentschutz
  2. Defensiver Patentschutz
  3. Auslizenzierung von Patenten als Mittel der Wertschöpfung
  • Mit der Einführung der Patentbox können neu Patente auch strategisch zu Steuerzwecken eingesetzt werden. Der Patentschutz als Mittel der Steueroptimierung ist somit in die gesamte IP-Strategie miteinzubeziehen.
  • Um optimale Abzüge zu ermöglichen sollte eine auf die bisherige IP-Strategie abgestimmte "Patentboxstrategie" entwickelt werden. Hierbei ist zu prüfen, wie mit möglichst geringem Aufwand welche Produkte oder Produktegruppen durch bestehende Patente oder gezielte Neuanmeldungen geschützt und damit steuerliche Vorteile erzielt werden können.

Qualifizierende Schutzrechte

Für die Patentbox eignen sich sowohl Patente als auch sogenannte vergleichbare Rechte. Hierbei kann sowohl ein nationales Patent, beispielsweise ein Schweizer, deutsches oder amerikanisches Patent, eingebracht werden. Des Weiteren qualifizieren auch "kleine Patente", wie Gebrauchsmuster oder Gebrauchsmusterzertifikate.

  • Als vergleichbare Rechte gelten ergänzende Schutzzertifikate (ESZ), geschützte Topografien, geschützte Pflanzensorten, geschützte Heilmittel, und Pflanzenschutzmittel, bei denen gemäss LWG ein Berichtschutz besteht.
  • Zu beachten ist allerdings, dass nur erteilte Patente, bzw. eingetragene Gebrauchsmuster und -zertifikate in die Patentbox eingebracht werden können, nicht jedoch anhängige Patentanmeldungen.

Hieraus ergeben sich je nach IP Situation des betreffenden Unternehmens verschiedene strategische Überlegungen. Falls hinsichtlich der Patentbox Lücken im IP Portfolio identifiziert werden, ist die Einreichung einer Schweizer Patentanmeldung zu bevorzugen, da das Schweizer Patent nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft wird und damit eine rasche Erteilung innerhalb etwa eines Jahres erreicht werden kann. Im Gegensatz zu substantiell geprüften Patenten, wie dem Europäischen Patent, dem US-Patent oder dem deutschen Patent, kann das Unternehmen somit schnell in den Genuss steuerlicher Abzüge kommen.

Schützbare Gegenstände

Jede technische Lehre kann durch ein Patent geschützt werden, sofern sie neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist. Der Begriff "technische Lehre" ist in einem weiten Sinne zu verstehen. Neben den klassischen technischen Erfindungen aus den Bereichen Technik, Chemie und Biotechnologie kann Software entgegen der weit verbreiteten Meinung auch als sogenannte computerimplementierte Erfindung geschützt werden.

Wie können wir helfen

Die Schweizer Steuerreform und die neue Patentbox bieten vielzählige Möglichkeiten. Aber in solch neuem Gebiet ist es gut, einen fachkundigen Experten zu haben. Kontaktieren Sie uns, um Ihren nächsten Schritt zu besprechen.

 
Benjamin Koch
Partner, Leader Transfer Pricing and Value Chain Transformation
PwC Schweiz
+41 58 792 43 34
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Alfred Köpf
Alfred Köpf
Partner
Rentsch Partner AG
+41 44 225 70 70
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Flora Marin
Director, Transfer Pricing
PwC Schweiz
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Matthias Städeli
Matthias Städeli
Partner
Rentsch Partner AG
+41 44 225 70 70
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