Die wichtigsten Bestimmungen zum schweizerischen Patentrecht finden sich im Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, abgekürzt PatG) sowie in der dazugehörigen Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, abgekürzt PatV). Weiter hat das als „Schweizer Patentamt“ zuständige Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Richtlinien für die Sachprüfung von schweizerischen Patentgesuchen erlassen. Obwohl diese Richtlinien für Dritte ausserhalb des Instituts nicht direkt bindend sind, geben sie einen Einblick in das Erteilungsverfahren und die Abläufe innerhalb des Instituts.