Der Urheber ist regelmässig auf kommerzielle Verwerter angewiesen, welche ihm bei der Kommerzialisierung bzw. Verwertung helfen. Die älteste und bedeutendste Verwertungsart besteht darin, dass der Urheber sein Werk einem Verlag zur Veröffentlichung überlässt, welcher ihn dafür am Vertriebserlös der Werkexemplare beteiligt. Während eine Lizenz eine irgendwie geartete Nutzung des Werks betrifft, besteht die Nutzungsbefugnis im Verlagsvertrag hauptsächlich in der Vervielfältigung und im Vertrieb von Werkexemplaren (Bücher, CDs, Disketten, Kassetten etc.).