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Wer ein Patent erlangen will, hat bei der zuständigen Behörde eine Patentanmeldung einzureichen. Die dabei zu beachtenden formellen Erfordernisse richten sich weltweit nach vergleichbaren Kriterien.

Beispielsweise eine schweizerische Patentanmeldung muss folgendes enthalten:

  1. Einen Antrag auf Erteilung des Patentes
  2. Eine Beschreibung der Erfindung
  3. Einen oder mehrere Patentansprüche
  4. Gegebenfalls eine Zeichnung, auf die sich die Beschreibung oder die Patentansprüche beziehen
  5. Eine Zusammnenfassung

Nach Eingang der Patentanmeldung beim IGE (Schweizer Patentamt) oder beim EPA (Europäisches Patentamt) wird im Rahmen der Eingangsprüfung insbesondere festgestellt, ob die formellen, gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um der Patentanmeldung ein Anmeldedatum zuzuerkennen.