In den meisten Ländern sind Ideen, Konzepte, Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, Lernmethoden, organisatorische Arbeitsabläufe, mathematische Methoden und ästhetische Formschöpfungen nicht patentierbar. Ebenfalls vom Patentschutz ausgeschlossen sind: Pflanzensorten (Züchtungen neuer Pflanzensorten sind jedoch gemäss dem Sortenschutzgesetz schützbar) und Tierarten sowie Verfahren der Diagnostik, Therapie und Chirurgie, die am menschlichen oder tierischen Körper angewendet werden (z.B. Art. 2 lit. b PatG bzw. Art. 52 Abs. 4 EPÜ).