Mit welchen Angaben und in welcher Form Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, richtet sich nach der Art des Lebensmittels und nach der Position des Unternehmers in der Lebensmittelkette. Grundsätzlich besteht eine Auskunftspflicht über das Produktionsland, die Sachbezeichnung und die Zutaten des Lebensmittels (Art.12 LMG).
Die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) regelt die (weiteren) obligatorischen Angaben über Lebensmittel sowie deren Darstellung zum Zeitpunkt der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Werbung für sie.
Rentsch Partner AG, Bellerivestrasse 203, 8008 Zürich
Postal address: P.O. Box, 8034 Zürich, Switzerland
Tel. +41 44 225 70 70, Fax +41 44 225 70 80
Copyright © 1997-2021 Rentsch Partner AG
Die auf unseren Webseiten publizierten Inhalte unterstehen dem Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Nutzung außerhalb der Schranken des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Downloads, Ausdrucke und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Das Logo von Rentsch Partner AG ist markenrechtlich geschützt. Die auf unseren Webseiten publizierten Inhalte wurden sorgfältig erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann Rentsch Partner AG jedoch keinerlei Gewähr oder Haftung übernehmen. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und keine rechtliche Beratung.