Ein genereller urheberrechtlicher Ideenschutz würde nicht nur die Freiheit von Wissenschaft und Kunst gefährden, sondern überhaupt das ganze Geistesleben in unerträglicher Weise behindern. Nicht unter den Urheberrechtsschutz fallen demnach reine Ideen, Konzepte, Lehren und Theorien an sich. Erst in ihrer konkreten Darstellungsform werden sie zum Schutzgegenstand des Urheberrechts. Die Quantentheorie Max Plancks beispielsweise ist nicht in ihrem Inhalt, sondern nur in der von Planck konkret formulierten Version urheberrechtlich geschützt. Ebenso kann nur eine konkrete Karikatur parodistischen Inhalts Urheberrechtsschutz geniessen, nicht hingegen die blosse Idee, den Kunstbetrieb zu ironisieren.