Für die kollektive Rechtewahrnehmung für musikalische nicht-theatralische Werke (kleine Rechte) ist die „SUISA“ zuständig. Die kollektive Verwertung der sogenannten grossen Rechte (wort- und musikdramatische sowie audiovisuelle Werke wie Opern und Musicals) betreut die „Société Suisse des Auteurs“ (SSA). Für Filmwerke ist die „SUISSIMAGE“ zuständig, für Literatur, Fotografie und bildende Kunst die „PROLITTERIS“, und für die Rechte der Interpreten, Sendeanstalten, Musik- und Filmverlage die „SWISSPERFORM“. Multimedia- und Internetnutzungen werden für alle Verwertungsgesellschaften zentral durch die „SMCC“ wahrgenommen. Alle schweizerischen Verwertungsgesellschaften haben mit einer Vielzahl ausländischer Schwestergesellschaften Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen, welche sicherstellen, dass im Ausland eingespielte Tantiemen den betreffenden Gesellschaftsmitgliedern zugute kommen.