Zu den urheberrechtlich geschützten Objekten zählen traditionellerweise Sprachwerke, Musikwerke, plastische und architektonische Kunstwerke, Zeichnungen, Bild- und Filmwerke sowie choreographische Werke. Aber auch Schöpfungen, welche durch ihren gewerblichen oder industriellen Gebrauchszweck etwas weiter vom traditionellen Kunst- und Kulturbetrieb anzusiedeln sind, geniessen den Schutz des Urheberrechts: Geschützt sind regelmässig Zeichnungen technischer Art, Computerprogramme, Design, Werbegrafik oder wissenschaftliche Texte.